Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anbieter: Max Plötz
Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer
Rauhalmstraße 7, 83661 Lenggries
E-Mail: guide@maxploetz.de
Website: www.maxploetz.com

Mitglied im IVBV sowie UIAGM / IFMGA

Max Plötz bietet Kurse, Führungen und Reisen an.

Die Reisebedingungen (Teil I) gelten ausschließlich für Pauschalreisen.
Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen (Teil II) gelten für Kurse und Führungen, die keine Pauschalreisen darstellen.

Der Anbieter weist in jedem Angebot vor der Buchung ausdrücklich darauf hin, ob es sich um eine Pauschalreise oder um eine Dienstleistung handelt. Im Zweifel gelten die Bedingungen für Pauschalreisen (Teil I).

 

Teil I – Reisebedingungen für Pauschalreisen

Die nachfolgenden Bestimmungen werden – soweit wirksam vereinbart – Inhalt des zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Max Plötz zustande kommenden Pauschalreisevertrages.
Sie ergänzen die §§ 651a–651y BGB sowie Art. 250 und 252 EGBGB.

§ 1 Abschluss des Pauschalreisevertrages

a) Vertragspartner

Vertragspartner ist der jeweilige Reisende.
Bei Buchungen für mehrere Reiseteilnehmer gilt:
Reisender ist, wer für sich und erkennbar für Familienangehörige bucht.
Bei sonstigen Gruppenbuchungen ist jeder Teilnehmer Reisender.
Der Buchende haftet für den gesamten Reisepreis nur, wenn er hierfür eine ausdrückliche Verpflichtung übernommen hat.

b) Vertragsinhalt

Die Reisebeschreibung sowie die dem Reisenden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellten vorvertraglichen Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB bilden den Vertragsinhalt.

Hinweise zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie zu empfohlenen Versicherungen dienen ausschließlich der Information und sind kein Vertragsbestandteil.

c) Vertragsschluss

Darstellungen auf der Website stellen kein verbindliches Angebot dar.
Mit der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung zustande.
Die Bindungsfrist beträgt 10 Tage.

d) Widerrufsrecht

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei Fernabsatzverträgen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
Das Rücktrittsrecht nach § 651h BGB bleibt unberührt.

§ 2 Zahlung

Vorauszahlungen dürfen nur bei bestehender Kundengeldabsicherung und Übergabe des Sicherungsscheins verlangt werden.

Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig.
Die Restzahlung ist 25 Tage vor Reisebeginn zu leisten.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 3 Änderungen des Reisevertrages

Preiserhöhungen bis maximal 8 % sind zulässig, sofern sie auf erhöhte Beförderungskosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkursänderungen zurückzuführen sind.
Der Reisende ist spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zu informieren.
Preissenkungen werden entsprechend weitergegeben.

Erhebliche Vertragsänderungen berechtigen den Reisenden zum kostenfreien Rücktritt oder zur Annahme einer Ersatzreise.

§ 4 Rücktritt durch den Reisenden

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten.
Der Reiseveranstalter kann folgende pauschale Entschädigung verlangen:

bis 25 Tage vor Reisebeginn: 20 %

24–15 Tage: 50 %

14–1 Tag: 80 %

am Anreisetag: 90 %

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.

§ 5 Vertragsübertragung

Der Reisende kann bis 7 Tage vor Reisebeginn einen Ersatzreisenden benennen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

§ 6 Umbuchung

Umbuchungen stellen ein Angebot auf Vertragsänderung dar und bedürfen der Zustimmung des Reiseveranstalters.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Reisenden

Der Reisende ist verpflichtet, die körperlichen und technischen Voraussetzungen zu erfüllen, gesundheitliche Einschränkungen wahrheitsgemäß anzugeben und den sicherheitsrelevanten Anweisungen des Bergführers Folge zu leisten.

§ 8 Mangelanzeige

Reisemängel sind unverzüglich anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

§ 9 Fristsetzung vor Kündigung

Vor einer Kündigung ist dem Reiseveranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, sofern diese nicht entbehrlich ist.

§ 10 Haftung

Die Haftung für Schäden, die keine Personenschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

§ 11 Verbraucherstreitbeilegung

Der Anbieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

§ 12 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reisende ist selbst verantwortlich für die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften.

§ 13 Besondere Regelungen zu alpinen Gefahren und Risikobeschreibung

Die angebotenen Pauschalreisen beinhalten bergsportliche Aktivitäten und erfordern ein erhöhtes Maß an Eigenverantwortung des Reisenden. Aufenthalte und Unternehmungen im alpinen Gelände sind mit besonderen Risiken verbunden.

Trotz sorgfältiger Planung, Organisation und fachgerechter Durchführung durch einen staatlich geprüften Berg- und Skiführer kann keine absolute Sicherheit gewährleistet werden. Objektive alpine Gefahren, insbesondere Steinschlag, Eisschlag, Blitzschlag, Wetterumschwünge, Lawinen, Wechtenbruch, Absturzgefahren oder ähnliche naturbedingte Risiken, können auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden.

Der Bergführer ist aus seiner Fürsorge- und Verkehrssicherungspflicht heraus berechtigt, den geplanten Reiseablauf, die Routenführung oder einzelne Programmpunkte zu ändern oder die Pauschalreise ganz oder teilweise abzubrechen, insbesondere wenn die technischen oder konditionellen Fähigkeiten einzelner Reisender nicht ausreichen oder sicherheitsrelevante äußere Umstände dies erfordern.

Änderungen des Reiseverlaufs oder ein sicherheitsbedingter Abbruch stellen keinen Reisemangel dar und begründen keine Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz, sofern die Pauschalreise insgesamt vertragsgemäß erbracht wird.

Der Anbieter empfiehlt dem Reisenden ausdrücklich, sich vor Buchung und Reiseantritt umfassend mit den Anforderungen, Gefahren und besonderen Bedingungen der jeweiligen Reise auseinanderzusetzen.

 

Teil II – Allgemeine Teilnahmebedingungen für Kurse und Führungen

Diese Bedingungen gelten für Einzelleistungen, die keine Pauschalreisen sind.

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Dienstleistungsvertrag gilt für den in der Ausschreibung angegebenen Zeitraum.

§ 2 Leistungsinhalt

Eine Erfolgsgarantie (z. B. Erreichen eines Gipfels oder eines bestimmten Tourenziels) besteht nicht.
Alle sicherheitsrelevanten Entscheidungen, insbesondere über Routenwahl, Anpassung des Programms, Fortsetzung oder Abbruch der Unternehmung, obliegen ausschließlich dem Bergführer.

§ 3 Fälligkeit

Die Teilnahmegebühr ist im Voraus, frühestens 3 Monate vor Beginn, fällig.

§ 4 Teilnehmerwechsel

Ein Ersatzteilnehmer kann gestellt werden, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.

§ 5 Mindestteilnehmerzahl

Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Anbieter zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet.

§ 6 Rücktritt / Stornierung

Der Teilnehmer kann jederzeit zurücktreten.
Es gelten folgende Stornokosten:

bis 30 Tage vor Beginn: 20 %

bis 14 Tage: 50 %

bis 7 Tage vor Beginn: 100 %

§ 7 Besondere Regelungen zu alpinen Gefahren und Risikobeschreibung

Die angebotenen Kurse und Führungen finden im alpinen Gelände statt und erfordern ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Teilnehmers. Bergsportliche Aktivitäten sind naturgemäß mit erhöhten Risiken verbunden.

Trotz sorgfältiger Planung und fachgerechter Durchführung durch einen staatlich geprüften Berg- und Skiführer kann keine absolute Sicherheit gewährleistet werden. Objektive alpine Gefahren wie Steinschlag, Eisschlag, Blitzschlag, Wetterumschwünge, Lawinen, Wechtenbruch, Absturzgefahren oder vergleichbare Risiken können auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden.

Ein Abbruch oder eine Änderung aus Sicherheitsgründen oder aufgrund unzureichender technischer oder konditioneller Voraussetzungen einzelner Teilnehmer begründet keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr oder sonstige Ersatzansprüche.

Der Anbieter empfiehlt dem Teilnehmer ausdrücklich, sich vor Beginn der Veranstaltung umfassend mit den Anforderungen, Gefahren und besonderen Bedingungen der jeweiligen Unternehmung auseinanderzusetzen.

§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht.
Zwingende verbraucherschützende Vorschriften bleiben unberührt.

Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

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